Schuldensanierung?
Nur mit fachlicher Hilfe ...
Olé
Schuldensanierung - ohne fachliche
Hilfe fast unmöglich!
Man schätzt, dass es in Deutschland über zwei Millionen überschuldete
Haushalte gibt und etwa gleich viele, die am Rande der Überschuldung
leben. Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, fehlgeschlagene Selbständigkeit
oder ein Hauskauf bzw. Hausbau. Auch familiäre Ursachen wie Scheidung
können zur Überschuldung führen.
Hauptübel ist die so genannte Schuldenfalle. Um finanzielle Verpflichtungen
zu erfüllen, gehen Schuldner immer neue Verpflichtungen ein, die Schuldenspirale
nimmt ihren Lauf. Verliert der Schuldner den Überblick über seine finanzielle
Situation, ist es oft schon zu spät.
Wie funktioniert eine
Schuldensanierung? Wie ist der Ablauf?
Am Beginn einer erfolgreichen Schuldensanierung steht die Auflistung
aller Gläubiger und die Höhe der Forderungen. Hat man alle Unterlagen
zusammen, braucht man die Hilfe einer Schuldnerberatung oder eines Rechtsanwalts,
um die Forderungen auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Zur Prüfung gehören
die Hauptforderungen, die Nebenforderungen, die Zinsen, aber auch Kosten
wie Inkassogebühren, Mahnkosten und dergleichen. Schon hier wird Fachmann
feststellen, dass nicht alle Forderungen und Gebühren auch gerechtfertigt
sind. Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt und ein
geringes Einkommen hat, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz
einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein
rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten
dann direkt mit dem Gericht ab.
Man sollte auch Gläubiger aufzufordern, ihre Gesamt-Forderungen detailliert
aufzulisten. Um dies nachprüfen zu können, ist es für alle Beteiligten
wichtig, eine genaue Zusammenstellung zu bekommen. Für eine Überprüfung
der Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit, muss genau ermittelt werden,
wie hoch Hauptforderung und - ganz wichtig - die Zinsforderung sind,
welche zusätzlichen Kosten gefordert werden und ob der Schuldner bereits
irgendwelche Zahlungen geleistet hat.
Ermittlung der Gläubiger und des Gesamtschuldenstandes.
Steht dann letztendlich der tatsächliche Gesamtschuldenstand fest, kann
mit der Erstellung eines Schuldenregulierungsplans begonnen werden,
der bereits die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Schuldners
berücksichtigt. So stellt sich zum Beispiel die Frage: Kann der Schuldner
eine jahrelange Ratenzahlung überhaupt durchhalten? Wie sieht seine
beruflich Zukunft aus? Wie kann man den Schuldner davon überzeugen,
dass er beim Schuldenabbau auch alle Vereinbarungen einhält? Beispielsweise
mit Einmalzahlungen einem Gläubiger nach dem anderen einen bestimmten
Betrag anzubieten, also einen Vergleich mit einem Restschuldverzicht
zu suchen, oder lieber mit allen Gläubigern parallele Ratenzahlungen
zu vereinbaren? Nach Auskunft der Verbraucherzentralen, ist die Einmalzahlung
der erfolgreichste Weg.
Bei Schuldensanierungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken,
also Ratenzahlungen, ist genau zu beachten, welche Summen der Schuldner
tatsächlich aufbringen kann. Unrealistische Beträge nützen keiner Seite.
Hat man sich auf eine längere Laufzeit des Vergleichs geeinigt, ist
es sinnvoller nur den jeweils pfändbaren Betrag des Einkommens abzutreten.
So bleibt dem Schuldner wenigstens das Existenzminimum. Die aktuelle
Pfändungstabelle und weitere Tipps gibt es auf verschiedenen Internet-Seiten.
Hat der Schuldner keine oder nicht mehr alle Unterlagen, besteht die
Möglichkeit fehlende Gläubiger durch eine Anfrage bei der Schufa oder
durch eine amtliche Auskunft vom zuständigen Vollstreckungsgericht zu
ermitteln. Die
Schufa-Eigenauskunft kann man über das Internet beantragen und kostet
zur Zeit 7,80 Euro.
Über das Vollstreckungsgericht kann man erfahren, wer in den letzten
Jahren einen Vollstreckungsauftrag beantragt hat, das heißt einen Gerichtsvollzieher
beauftragt zu haben oder eine Kontopfändung vorgenommen hat. In der
Regel werden Vollstreckungsaufträge zehn Jahre lang aufbewahrt. Hat
der Schuldner seinen Wohnort gewechselt, ist bei diesem Amtsgericht
die Anfrage zu stellen.
Der letzte Schritt einer Schuldensanierung, wenn alle Einigungsversuche
gescheitert sind, ist das private Verbraucherinsolvenzverfahren. Die
Insolvenzordnung (InsO) sieht für den Schuldner ein Verfahren vor, mit
dem er nach einem gewissen Zeitraum schuldenfrei wird. Sechs Jahre lang
wird das pfändbare Einkommen an die Gläubiger ausbezahlt. Während dieser
Zeit muss er einige Pflichten wahrnehmen, z. B. jede angemessenen Arbeit
annehmen oder im Falle der Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, dann wird der Schuldner vom Rest
seiner Schulden nach sechs Jahren erlöst. Seine Gläubiger können dann
an ihn keine Forderungen mehr stellen, egal wie hoch die Restschuld
auch ist.
Wer führt eine
Schuldensanierung durch?
Wegen der ständig steigenden Nachfrage nach einer qualifizierter Beratung
muss man in den Schuldnerberatungsstellen längere Wartezeiten in Kauf
nehmen. Betroffene sollten sich nicht entmutigen lassen und auch einen
späteren Termin wahrnehmen.
Was man aber auf gar keinen Fall tun sollte ist, dass man sich auf dubiose
Schuldnerberater, die das Internet geradezu überschwemmen, einlässt.
Immer wieder geben die Verbraucherzentralen Warnhinweise auf bestimmte
Firmen heraus, die selbst den Ärmsten der Armen noch das Geld aus der
Tasche ziehen wollen. Unseriöse Berater erkennt man schon daran, dass
sie ohne Vorkasse nicht tätig werden - ihnen geht es nur um ihren eigenen
Verdienst und nicht um die Belange des Hilfesuchenden. Deshalb immer
nur einen spezialisierten Rechtsanwalt, eine offizielle Schuldnerberatung
bei den Verbraucherzentralen oder auch bei karitativen Einrichtungen
in Anspruch nehmen.
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